DRS 27 - Anteilmäßige Konsolidierung

Anteilmäßige Konsolidierung

whitepaper drs 27

Am 16.10.2018 wurde der Deutsche Rechnungslegungsstandard Nr. 27 „Anteilmäßige Konsolidierung“ vom Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz gem. § 342 Abs. 2 HGB im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekanntgemacht.

DRS 9 wird durch DRS 27 abgelöst und ersetzt. Hintergrund sind vor allem Änderungen der Rechtslage seit Veröffentlichung des Vorgängerstandards. Somit soll eine Harmonisierung und konsistente Anwendung mit dem in 2015 verabschiedeten DRS 23 „Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss)“ sowie mit Änderungen des HGB durch das BilRUG erreicht werden. DRS 27 behandelt die Identifikation und Abgrenzung von Gemeinschaftsunternehmen.

Die Regelungen des DRS 27 sind erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2019 beginnen, anzuwenden.

Lesen Sie in diesem Whitepaper alles zum DRS 27.

Inhalte des Whitepapers:

  • Abgrenzung von Gemeinschaftsunternehmen
  • Anteilmäßige Konsolidierung
    • Allgemeines
    • Besonderheiten einzelner Konsolidierungsverfahren
    • Übergangskonsolidierung
  • Ausweis und Konzernanhangangaben
  • Fazit