IFRS 16 vs. ASC 842

Leasingverhältnisse sind ein fester Bestandteil der heutigen Unternehmenslandschaft. Jedoch hatten Leasingnehmer bisher die meisten Leasingverhältnisse nicht in der Bilanz ausgewiesen und nur die zukünftigen Leasingraten lediglich im Anhang angegeben. Dies hat sich mit der Einführung der neuen Standards für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach US-GAAP und IFRS grundlegend geändert, denn sie verlangen von den Leasingnehmern, die meisten Leasingverträge in der Bilanz anzusetzen.
Um einen systematischen Ansatz bei der Bilanzierung von Leasingverhältnissen zu gewährleisten, starteten das International Standards Board (IASB) und das Financial Accounting Standards Board (FASB) 2006 ein gemeinsames Projekt zur Entwicklung neuer Bilanzierungsvorschriften für Leasingverhältnisse. Im Jahr 2016 veröffentlichten die Boards die neuen Standards ASC 842 und IFRS 16.
Nicht-börsennotierte Unternehmen in den USA müssen ASC 842 für Geschäftsjahre anwenden, die nach dem 15. Dezember 2021 beginnen. Unternehmen, die ihre Jahresabschlüsse nach IFRS erstellen, haben den Rechnungslegungsstandard IFRS 16 bereits in 2019 angewandt. Obwohl die Entwicklung der neuen Leitlinien als ein gemeinsames Projekt begann, gibt es beträchtliche Unterschiede zwischen den Endfassungen der beiden Standards.
Lesen Sie in diesem Blog-Beitrag, welche wesentlichen Unterschiede bei der Leasing-Bilanzierung zwischen IFRS 16 und ASC 842 sowohl für Leasingnehmer als auch für Leasinggeber bestehen.
Inhaltsverzeichnis
1. Anwendungsbereich und Ausnahmen für den Ansatz gemäß IFRS 16 und ASC 842
Nur „Sachanlagen“ fallen in den Anwendungsbereich von ASC 842.
Gemäß IFRS 16 können Leasingnehmer den Standard auch auf Leasingverhältnisse von immateriellen Vermögenswerten anwenden.
Darüber hinaus enthält IFRS 16 bedeutende Erleichterungsvorschriften für Leasingnehmer für die folgenden beiden Leasingarten:
- Kurzfristige Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von zwölf Monaten oder weniger und
- Leasingverhältnisse über geringwertige Leasinggegenstände.
Bei diesen Leasingarten können Leasingnehmer entscheiden, das Nutzungsrecht und die Leasingverbindlichkeit nicht zu aktivieren und die Leasingraten linear als Aufwand zu erfassen.
Gemäß ASC 842 gilt dieses Wahlrecht jedoch nur für kurzfristige Leasingverhältnisse.
2. Einzelmodell vs. duales Modell für Leasingnehmer
Gemäß ASC 842 müssen Leasingnehmer jedes Leasingverhältnis einer der beiden folgenden Klassifizierungen zuordnen:
- Operating Lease
ODER - Finance Lease
Nach IFRS 16 gibt es jedoch keine Unterscheidung mehr zwischen Operating und Finance Lease.
Nach US-GAAP ist die Unterscheidung für die Folgebewertung und den Ausweis von Abschreibung und Zinsaufwand relevant. Die Aktivierung eines Nutzungsrechts und einer Leasingverbindlichkeit ist jedoch sowohl für Operating Leases als auch für Finance Leases erforderlich.
Finance Leases gemäß ASC 842
Leasingnehmer sind verpflichtet, die lineare Abschreibung des Nutzungsrechts und den Zinsaufwand für die Leasingverbindlichkeit als separate Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisen.
Da der gesamte Leasingaufwand zu Beginn der Vertragslaufzeit höher ist, kommt es aufgrund der linearen Abschreibung und des sinkenden Zinsaufwands in der Gewinn- und Verlustrechnung zu einem sog. „Frontloading-Effekt“.
Gemäß IFRS 16 werden alle Leasingverhältnisse als „Finance Lease“ betrachtet.
Operating Leases gemäß ASC 842
Bei Operating Leases erfasst der Leasingnehmer einen einzigen periodischen Leasingaufwand aus betrieblicher Tätigkeit, der die lineare Verteilung von Leasingraten und anfänglichen direkten Kosten über die Vertragslaufzeit darstellt. Abschreibung und Zinsaufwand werden für die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit und des Nutzungsrechts berechnet, aber sie werden nicht als separate Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung des Leasingnehmers ausgewiesen.
Die Abschreibung des Nutzungsrechts wird als Differenz zwischen dem konstanten Leasingaufwand und dem Zinsaufwand bestimmt. Nach einer außerplanmäßigen Abschreibung wird das Nutzungsrecht jedoch linear über die verbleibende Vertragslaufzeit abgeschrieben, wodurch der periodische Leasingaufwand wie beim Finance Lease sinkt.
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3. Klassifizierungsanforderungen für Leasinggeber
Für Leasinggeber unterscheidet ASC 842 zwischen den folgenden Leasingarten:
- Operating Lease
- Sales-type Lease und
- Direct financing Lease
Lesen Sie die folgenden Abschnitte für weiterführende Informationen zur Leasingklassifizierung:
Operating Leases gemäß IFRS 16 und ASC 842
Operating Leases unterscheiden sich unter IFRS 16 und ASC 842 nicht. Leasingraten werden als Leasingerträge linear über die Vertragslaufzeit erfasst, es sei denn, eine andere systematische Basis spiegelt die Gewinnrealisierung aus der Nutzung des zugrunde liegenden Leasinggegenstands adäquat wider.
Sales-type Leases gemäß ASC 842
Die Bilanzierung von sales-type Leases ähnelt den Anforderungen von IFRS 16 für Hersteller und Händler, einschließlich der Erfassung von Umsatzerlösen, Umsatzkosten und aller anfänglichen direkten Kosten in der Gewinn- und Verlustrechnung, wenn die Kontrolle über den Leasinggegenstand auf den Leasingnehmer übergeht.
Direct financing Leases gemäß ASC 842
Bei direct financing Leases werden nur die aus dem Leasingverhältnis entstehenden Verluste direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Verkaufsgewinn und anfängliche direkte Kosten werden abgegrenzt und in die Bewertung der Nettoinvestition in das Leasingverhältnis einbezogen und somit über die Vertragslaufzeit verteilt.
Weitere Unterschiede zwischen IFRS 16 und ASC 842
In diesem Blog-Beitrag haben wir uns auf drei Hauptunterschiede zwischen den beiden Leasing-Standards konzentriert. Es gibt jedoch noch weitere Faktoren, die einen erheblichen Einfluss auf die Anwendung der Rechnungslegungsstandards haben können, wie z. B.:
- Änderungen am Leasingvertrag
- Untermietverhältnisse
- Übergangsvorschriften
- Anhangangaben beim Leasingnehmer
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