ESEF und iXBRL – neue Herausforderungen im Finanz-Reporting für das Jahr 2020

Was kommt mit dem ESEF-Reporting auf die Unternehmen zu?

Die Jahresfinanzberichte kapitalmarktorientierter Unternehmen sind ab dem Geschäftsjahr 2020 im XHTML-Berichtsformat zu veröffentlichen. Enthalten die Jahresfinanzberichte einen IFRS-Konzernabschluss, ist dieser mithilfe von XBRL (die Abkürzung für eXtensible Business Reporting Language)-Markierungen in die XHTML-Dokumente einzubinden. Damit die Informationen sowohl menschen- als auch maschinenlesbar sind, sind die Abschlussinformationen kapitalmarktorientierter Unternehmen mittels Inline XBRL (iXBRL) technisch zu etikettieren („tagging“). Hierzu ist grundsätzlich eine einheitliche ESEF-Taxonomie zu verwenden, welche in Zukunft jährlich durch die Europäische Wertpapier und Börsenaufsicht (ESMA) veröffentlicht wird.

Ziele der ESEF-Verordnung

Die Entscheidung für ein einheitliches elektronisches Berichtsformat soll den Zugang zu Finanzinformationen für Investoren, Analysten, Anleger und Aufsichtsbehörden erleichtern. Durch den Wegfall von zeitaufwendigen, manuellen Eingaben in die Systeme, können die Unternehmensdaten zudem schneller ausgewertet werden. Als Konsequenz wird die Vergleichbarkeit der Kapitalmarktteilnehmer erhöht und zeitgleich Hürden bei bestehenden Brüchen der Übermittlungssysteme reduziert.

Nationale Umsetzung von ESEF

Aufgrund der spezifischen deutschen Vorschriften über die Jahresabschlussprüfung wird derzeit ein weiterer nationaler Implementierungsakt diskutiert.

Hierzu legte das zuständige Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) am 23. September 2019 einen Referentenentwurf vor, welcher Änderungen der handelsbilanziellen Vorschriften dahingehend vorsieht:

  • dass auch die, in einem Jahresfinanzbericht enthaltenen Rechnungslegungsberichte im iXBRL-Format aufzustellen/zu taggen sind und
  • sodann eine entsprechende Offenlegung zu erfolgen hat.

Dies begründet sich vor allem durch die Auffassung des BMJV, dass der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers auch die iXBRL-Compliance umfassen muss.

Kritische Diskussion des Referentenentwurfs

Im Rahmen einer nur dreiwöchigen Anhörungsfrist haben sich im Anschluss diverse Verbände und Unternehmen in Form von Stellungnahmen zum vorliegenden Referentenentwurf geäußert (u. a. IDW, BDI, Siemens AG).

Dem Vorschlag des BMJV steht man derzeit größtenteils kritisch gegenüber. Gründe hierfür sind:

  • dass dieser Vorschlag nach Ansicht der Interessenvertreter über die von der EU geforderten Regelungen, welche sich allein auf die Offenlegung beziehen, hinausgeht und
  • aus Sicht der Unternehmen vor allem zusätzliche Implementierungskosten verursachen würde.

Insoweit werden derzeit zwei Lösungsansätze diskutiert:

  • Zum einen die Prüfungspflicht bejahende, aber dafür wohl über die von der EU gesetzten Anforderungen hinaus gehende, handelsrechtliche Aufstellungslösung
  • Zum anderen die reine Offenlegungslösung

Derzeit bleibt abzuwarten, ob das BMJV trotz der entgegengebrachten Kritik an der Aufstellungslösung des Referentenentwurfs festhalten wird und wie die rechtliche Ausgestaltung einer reinen Offenlegungslösung letztlich ausgestaltet wird.

In Anbetracht des frühen Stadiums des Gesetzgebungsverfahrens gehen wir derzeit davon aus, dass das Verfahren frühestens im Sommer 2020 abgeschlossen sein wird und sich bis dahin noch ggf. erhebliche zusätzliche Reporting-Pflichten ergeben könnten, sofern an der initialen Aufstellungslösung festgehalten wird.

ESEF-konformes Reporting mit XBRL-Tagger

Ein komfortables Tool für das Tagging bieten wir Ihnen mithilfe des XBRL-Taggers, einer Funktion der Software SmartNotes von unserem Technologiepartner Amana consulting GmbH an. Mit dem XBRL-Tagger erstellen Sie ganz einfach ESEF iXBRL-Reports und sind auf die neue Reporting-Verordnung perfekt vorbereitet.

Der XBRL-Tagger:

  • basiert auf der XBRL-Engine (einem generischen XBRL-Prozessor).
  • ermöglicht eine einfache Zuordnung der Abschlusszahlen zu den entsprechenden ESEF- oder IFRS-Positionen entsprechend der Taxonomie - und dies per Mausklick oder automatisch.

Das Tagging kann direkt in beliebige Formate, zum Beispiel MS Word, PDF, XHTML oder Adobe InDesign, vorgenommen werden. Eine Wiederverwendung für nachfolgenden Reportings ist ebenso einfach möglich.

Einen genauen Überblick zu allen fachlichen Informationen rund um die ESEF-Verordnung finden Sie in unserem Whitepaper zum Thema: „ESEF auf dem digitalen Vormarsch“.

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