Das ABC der Nachhaltigkeitsberichterstattung – das sollten Sie wissen

LucaNet AG, ESG, | 4 min. Lesezeit

Ein enormer Wandel ist im Gange: Unternehmen sollen grüner, nachhaltiger und sozial gerechter werden und dies anhand von Nachhaltigkeitsberichten belegen – das gilt ab 2025 auch für viele große Mittelständler.

Doch welche Unternehmen sind genau betroffen? Was soll alles durch einen Nachhaltigkeitsbericht abgedeckt werden? Wie genau sehen die Timings aus? Welche konkreten Auswirkungen ergeben sich für Unternehmen – und insbesondere für die Finanzabteilungen?

Erfahren Sie in unserem Blog-Artikel alles Wichtige zum Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Warum Nachhaltigkeitsberichterstattung?

2019 hat die Europäische Kommission den European Green Deal ins Leben gerufen: ein ambitioniertes Programm mit dem Ziel, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen und nachhaltiges Wirtschaften zu fördern. Ein wichtiger Baustein dieses Programms betrifft die Transparenz von Unternehmen bezüglich Nachhaltigkeitsaspekten. Kapitalströme sollen verstärkt in nachhaltige Geschäftsmodelle gelenkt und Anreize für Investitionen in nachhaltige Projekte geschaffen werden.

Was bedeuten ESG, CSRD und ESRS?

Wer sich mit dem Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung befasst, stößt unweigerlich auf jede Menge Kürzel. CSRD, NFRD, ESG, SFDR … was bedeuten sie und warum sind sie wichtig? Wir bringen ein bisschen Licht ins Dunkel:

ESG

ESG steht für die Leistung eines Unternehmens in den Bereichen Umweltschutz (Environmental), Sozialbelange (Social) und Grundsätze guter Unternehmensführung (Governance). Man spricht auch von der sog. „Triple-Bottom-Line“. Unter dem Begriff ESG-Reporting versteht man also die Offenlegung von Umwelt-, Sozial- und Corporate-Governance-Informationen.

CSRD

Die CSRD ist die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ziel der EU ist es, mit der CSRD zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und Gesellschaft in Europa beizutragen.

Bereits seit 2017 gibt es in der EU gesetzliche Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Im Zentrum stand bisher die sogenannte Non-Financial Reporting Directive (NFRD) – im deutschen auch CSR-Richtlinie genannt. Die CSRD erneuert und vertieft die NFRD-Richtlinie. Die NFRD wurde mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) in deutsches Recht überführt. Mehr zu den Unterschieden der alten und neuen Richtlinie finden Sie weiter unten im Artikel.

ESRS

Die ESRS sind die europäischen Berichtsstandards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie konkretisieren die in Teilen recht abstrakten Vorgaben der CSRD und legen die Detailinformationen fest, die in einen Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD aufzunehmen sind. Die ESRS werden von der EU-Kommission mittels delegierter Rechtsakte erlassen, die unmittelbar gelten und keiner Umsetzung in nationales Recht bedürfen.

Wie hängt die CSRD mit der EU-Taxonomie und der SFDR zusammen?

Die drei wichtigsten EU-Regularien für einen Wandel zu einer nachhaltigeren Ökonomie sind neben der CSRD die EU-Taxonomie für ökologisch nachhaltiges Wirtschaften, sowie die auf Finanzunternehmen zugeschnittene Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR).

Zusammen bilden sie die drei Säulen der Sustainable Finance Strategie der EU und damit einen wichtigen Teil des EU-Vorhabens, die Nachhaltigkeitsfaktoren auf den verschiedensten Ebenen der Wirtschaft zu verankern.

Nachhaltigkeitsberichterstattung bisher

Wie bereits erwähnt, sind in der EU bereits seit 2017 manche Unternehmen zur nichtfinanziellen Nachhaltigkeitsberichterstattung (NFRD) verpflichtet. Folgende Unternehmen sind davon betroffen:

  • kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden
  • Banken, Versicherungen und Fondsgesellschaften mit mehr als 500 Mitarbeitenden
  • Ihr Umsatz muss über 40 Millionen Euro liegen oder ihre Bilanzsumme über 20 Millionen Euro betragen

Die bisherige Berichterstattung wurde jedoch als nicht ausreichend erachtet. Zum einen wurde der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen als zu klein angesehen. Zum anderen zeigten sich Lücken in der Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen. Dazu verhinderten mangelnde Standardisierung und Qualität eine adäquate Beurteilung der Auswirkungen von Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft sowie die Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsleistungen.

Wer ist zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet?

Berichtspflichtig sind ab dem Geschäftsjahr 2025 folgende Unternehmen:

  • Alle großen Kapitalgesellschaften
  • Große haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften
  • Große Banken und Versicherungen (rechtsformunabhängig)

Bei großen Gesellschaften handelt es sich um solche, die zwei der drei folgenden Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen erfüllen:

  • Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro
  • Nettoumsatzerlöse von mindestens 40 Millionen Euro
  • mindestens 250 Beschäftigte

Außerdem sollen kleine und mittlere Unternehmen ab zehn Mitarbeitenden ab dem Geschäftsjahr 2026 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden, sofern eine Kapitalmarktorientierung vorliegt.

Ausgenommen von der Berichtspflicht bleiben kapitalmarktorientierte Kleinstgesellschaften sowie alle kleinen und mittelständischen Unternehmen, die nicht kapitalmarktorientiert aufgestellt sind.

Die Anzahl der Unternehmen, die in Zukunft über Nachhaltigkeitsaspekte berichten müssen, wird sich allein in Deutschland nach Schätzung von heute rund 500 auf über 15.000 erhöhen.

Berichtspflicht für Unternehmen außerhalb der EU

Auch Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU sollen ab dem Geschäftsjahr 2028 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung über ihre ESG-Auswirkungen verpflichtet werden – sofern sie die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • > 150 Millionen Euro Umsatz in der EU

und

  • mind. einer Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU, die

o einen Umsatz von > 40 Millionen Euro erreicht

oder

o ein großes Unternehmen,

o ein (kleines oder mittleres) kapitalmarktorientiertes Unternehmen ist

Für die gesamte EU erwartet die EU-Kommission, dass in Zukunft so rund 49.000 statt der bisherigen 11.000 Unternehmen berichtspflichtig sein werden.

In der Schweiz ist ESG übrigens auch ohne Verpflichtung ein relevantes Thema. Dort sind beispielsweise Unternehmen der Finanzwirtschaft, die Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten, gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (Sustainability Financial Disclosure Regulation, SFDR) bereits seit März 2021 zur Offenlegung verpflichtet und erhoffen sich durch die CSRD eine bessere Datenlage zu ESG-Faktoren.

Dass Transparenz, Nachhaltigkeit und die Einhaltung von Compliance-Vorgaben für Schweizer Unternehmen insgesamt eine wichtige Rolle spielen, zeigt sich aber auch daran, dass viele Unternehmen die freiwillige Opt-In Möglichkeit für börsennotierte Unternehmen bereits nutzen.

Was umfasst die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Die geplanten Änderungen sollen nicht nur für mehr Transparenz über nachhaltige Aspekte sorgen, sondern auch Standardisierung, Vergleichbarkeit und Digitalisierung vorantreiben. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung bekommt damit die gleiche Bedeutung wie die klassische Finanzberichterstattung.

Das sind die wichtigsten Neuerungen:

Inhalte: Berichtspflichtige Unternehmen sollen darstellen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens sowohl in Bezug auf Umsatz als auch Investitions- und Betriebsausgaben als ökologisch nachhaltig einzustufen sind.

EU-Standards: Die Berichtsinhalte und -struktur sollen mittels verbindlicher EU-Nachhaltigkeitsstandards dargestellt werden, die von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt und von der EU-Kommission als delegierte Rechtsakte verabschiedet werden.

Format: Der Nachhaltigkeitsbericht ist verpflichtend als gesonderter Abschnitt in den Lagebericht einzubeziehen. Die Möglichkeit, den Nachhaltigkeitsbericht gesondert (z.B. auf der Website des Unternehmens) zu veröffentlichen, soll nicht mehr bestehen.

Digitalisierung: Um Informationen besser auswertbar zu machen, sind Nachhaltigkeitsinformationen im ESEF (European Single Electronic Format) zu veröffentlichen.

Prüfung: Die Nachhaltigkeitsinformationen sollen dem Abschlussprüfer oder einem unabhängigen Dienstleister für eine Prüfung zur „Erlangung einer begrenzten Sicherheit“ vorgelegt werden.

Verantwortung: Das Management soll die Verantwortung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung tragen. Der Bilanzeid, bislang nur auf die Finanzberichterstattung bezogen, soll so auf den Nachhaltigkeitsbericht ausgeweitet werden.

Was kommt auf mein Unternehmen zu? Welche Herausforderungen ergeben sich für mich?

Keine Frage: Die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung wird viele Unternehmen vor große Herausforderungen stellen und die zugehörigen Finanz-Teams mit neuen Aufgaben konfrontieren. Zwei Beispiele:

  • Neue Kennzahlen treten auf den Plan: Nichtfinanzielle ESG-KPIs, die Aspekte wie Umwelt, Soziales, Vielfalt, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung abdecken, müssen erhoben und reportet werden.
  • Grüne Finanzen: Unternehmen müssen den prozentualen Anteil ihres Umsatzes, ihrer CAPEX (Investitionsausgaben) und ihrer OPEX (Betriebsausgaben) ermitteln, die gemäß der EU-Taxonomie als ökologisch und nachhaltig eingestuft werden können.

E-Book lesen

Alle Blog Beiträge

Das könnte Sie auch interessieren

E-book
Der ultimative Leitfaden für die Auswahl einer ESG-Software

Die Auswahl der richtigen ESG-Software kann eine schwierige und zeitaufwändige Aufgabe sein. In unserem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie die beste ESG-Lösung für Ihre Bedürfnisse finden.

esg reporting teaser
Was ist ESG-Reporting?

Ab 2025 vergrößert sich mit der CSRD der Anwendungsbereich. LucaNet hilft Ihnen, Ihrem ESG-Reporting einen Schritt voraus zu sein.