Nachhaltigkeitsberichte - das hat noch Zeit! Oder? Eine Checkliste

LucaNet AG, ESG, | 3 min. Lesezeit

Die Europäische Kommission setzt ihren „grünen Kurs“ fort und schlägt ein neues Kapitel der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf. Nach dem Start der verpflichtenden nichtfinanziellen Berichterstattung im Jahr 2014, von der zu diesem Zeitpunkt noch sehr wenige Unternehmen betroffen waren, hat die Europäische Kommission im April 2021 mit ihrem Vorschlag für eine Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) die Nachfolgerichtlinie zur bis dahin geltenden Nonfinancial Reporting Directive (NFRD) veröffentlicht.

Am 10. November 2022 wurde der CSRD-Entwurf im Europäischen Parlament mit großer Mehrheit angenommen. Der Europäische Rat hat am 28. November 2022 zugestimmt. Die Richtlinie ist damit angenommen und trat am 5. Januar 2023 – 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt vom 16. Dezember 2022 – in Kraft. Damit ist nun amtlich, dass auf große Unternehmen, Banken und Versicherungen in Sachen nachhaltiger Berichterstattung einige Veränderungen zukommen werden.

Lieber früher als später ESG-ready

Der Weg zum regelkonformen ESG-Reporting ist kein Sprint, sondern eher ein Hindernislauf, der gute Vorbereitung und Kondition erfordert. Daher sollten Sie bei der Umsetzung keine Zeit verlieren.

Ursprünglich sollten die Regelungen der CSRD bereits für alle Unternehmen ab dem 01.01.2024 für das Geschäftsjahr 2023 gelten. Der Europäische Rat und das Europäische Parlament setzten jedoch eine verzögerte Einführung durch. Aber auch wenn der Startzeitpunkt des Inkrafttretens nunmehr um ein Jahr verschoben und teilweise je nach berichtspflichtiger Gruppe von Unternehmen ein sog. Phasing-in implementiert wurde – es bleibt sportlich. Hier nochmal die Starttermine für Berichtszeiträume und Veröffentlichungszeitpunkte zur Erinnerung:
 

Um für Unternehmen in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten wirksam zu werden, muss die CSRD nach ihrer Verabschiedung am 28. November 2022 nun in den Mitgliedstaaten innerhalb von 18 Monaten, d.h. bis zum 6. Juli 2024, in nationales Recht umgesetzt werden.

Die Umsetzung der CSRD-Richtlinie kann doch nicht so schwer sein

ESG-Reporting klingt in der Theorie vielleicht tatsächlich einfach, die Einhaltung der Vorschriften ist dagegen komplex. Der Neuaufsatz der ESG-Berichterstattung ist nicht nur eine technische Herausforderung, die einige Zeit in Anspruch nehmen wird. ESG-Reporting soll Transparenz schaffen. Das verlangt von Unternehmen, sich einen umfassenden Überblick über die Auswirkungen von ESG auf das eigene Unternehmen (Outside-in Perspektive) beziehungsweise über die Auswirkungen des eigenen unternehmerischen Handelns auf Menschen und Umwelt (Inside-out Perspektive) zu verschaffen. Zur daraus abgeleiteten Strategie müssen dann Maßnahmen definiert und ergriffen werden, deren Erfolg über die entsprechenden KPIs gemessen werden. Es gibt also viel zu tun.

Der Weg zum erfolgreichen Nachhaltigkeitsbericht

Wie sollten Sie das Thema nun am besten angehen, damit es Ihr Unternehmen rechtzeitig über die Ziellinie schafft und Sie den geforderten Bericht pünktlich und den Vorschriften entsprechend veröffentlichen können?

Genau wie in vielen anderen Situationen hilft auch hier eine Checkliste:

Erfassung des Ist-Zustands, Dokumentation des Soll-Zustands und Festlegung von Prozessen zur Zielerreichung – wie komme ich vom Ist-Zustand zum Soll-Zustand.

So kommen Sie Schritt für Schritt zum perfekten Nachhaltigkeitsbericht:

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