Corona-Krise: Liquiditätssicherung und -planung – Worauf muss der CFO achten?

Florian Rieser, Corona, | 4 min. Lesezeit

Aktuell steht die internationale Wirtschaft mit der durch Corona ausgelösten Krise vor einem Ereignis, das nicht vorhersehbar war und mit dem auch in keinem Businessplan gerechnet werden konnte.

CFOs müssen sich und ihre Unternehmen jetzt auf die veränderte Situation in Zeiten von Corona einstellen. Plötzlich rücken auch Begriffe wie Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung wieder in den Mittelpunkt. Hier ist ein adäquates Liquiditätsmanagement zur Sicherung der Liquidität des Unternehmens erfolgskritisch.

Durch eintretende Liquiditätsprobleme ist das Unternehmen erhöht in seiner Existenz gefährdet. In der aktuellen Corona-Krise ist es erforderlich, dass sich der CFO ein Bild darüber verschafft, wie lange das Unternehmen in der gegebenen Situation über ausreichend liquide Mittel verfügt, um seinen vertraglichen Pflichten nachzukommen.

Maßnahmen für die Liquiditätssicherung und -planung

Die Rechtspflichten zur Planung auf Unternehmensseite ergeben sich insbesondere aus den Bestimmungen des Gesellschaftsrechts (Allgemeine Geschäftsleiterpflichten gemäß § 93 Abs. 1 AktG und 43 GmbHG) und aus der Insolvenzantragspflicht (§ 17 InsO). Zu diesem Zweck ist es üblich, eine direkte, kurzfristige Liquiditätssicherung und Liquiditätsplanung (sog. 13-Wochen Liquiditätsplanung) zu erstellen. Verfügen der CFO und seine Mitarbeiter im Treasury nicht über die entsprechenden Erfahrungen und Kenntnisse, sollte externe Hilfe in Anspruch genommen werden.

1. Schritt: Liquiditätsbestände sichern

Diese Planung dient als Grundlage für Liquiditätssicherungsmaßnahmen. Im ersten Schritt muss analysiert werden, wie die verfügbaren liquiden Mittel, wie nicht gezogene Kreditlinien oder auch Liquiditätsbestände in Auslandsgesellschaften so gesichert werden können, dass der CFO des Mutterunternehmens jederzeit darauf zugreifen kann.

Ein besonderes Augenmerk muss auf das sogenannte „Trapped Cash“ gelegt werden. Das bedeutet, es muss analysiert werden, welche Bestände in welchen Ländern liegen und unter welchen Umständen darauf zugegriffen werden kann oder welche Beträge aufgrund von lokalen Regelungen nicht verfügbar und somit nicht frei verfügbar (“trapped“) sind.

Ganz entscheidend für die Beurteilung ist, ob es innerhalb des Konzerns einen Cash Pool gibt und die Liquidität jederzeit frei verfügbar ist. Da zumindest das dt. Insolvenzrecht keine Konzerninsolvenz kennt, muss eine solche kurzfristige Liquiditätsplanung für jede rechtliche Einheit im Konzern erstellt werden, um zu wissen, wann und wo welche Liquiditätsunterdeckungen entstehen.

Aufgrund von rechtlichen Gegebenheiten kann es zu Situationen kommen, in denen existierende Cash Pools in der Corona-Krise nicht aufrechterhalten werden können. In jedem Fall sollte man sich dazu rechtlich beraten lassen. Diesen verfügbaren liquiden Mitteln stellt man die im Aufsatzpunkt fälligen Kreditoren gegenüber und erhält somit den sogenannten Finanzstatus eines Unternehmens.

2. Schritt: Beurteilung der zu zahlenden Verbindlichkeiten

Im nächsten Schritt geht es um die Beurteilung, welche der zivilrechtlich fälligen und fällig werdenden Verbindlichkeiten tatsächlich in der momentanen Situation gezahlt werden müssen. Es ist zu analysieren, welche Verträge mit Lieferanten, Vermietern und Dienstleistern „Force Majeure“ Klauseln enthalten und somit eine Zahlung unter den aktuellen Gegebenheiten verweigert werden kann, um die Liquiditätssicherung des Unternehmens zu garantieren. Von diesen juristischen Möglichkeiten fällige Zahlungen nicht leisten zu müssen, kann man bilaterale Vereinbarungen mit den obengenannten Vertragspartnern unterscheiden.

Vereinbart man mit Lieferanten, Vermietern o.a. Stundungen/Verzichte, so müssen die entsprechenden Zahlungsverpflichtungen nicht als fällig in der Liquiditätsplanung berücksichtigt werden und führen zu entsprechend niedrigeren Auszahlungen in der Betrachtungsperiode.

Insbesondere bei Stundungen ist aber darauf zu achten, dass diese Zahlungen später nachgeholt werden müssen. Grundsätzlich sollten erteilte Lastschriftmandate widerrufen werden, um eine bessere Kontrolle über ausgehend Zahlungen zu haben.

3. Schritt: Prüfung auf Seiten der Einzahlungsseite

Im dritten Schritt muss auf der Einzahlungsseite geprüft werden, ob die eingeplanten Zahlungen wirklich alle gemäß ihren Fälligkeiten erfolgen werden. In der aktuellen Corona-Krise liegt darauf ein besonderer Fokus. Man muss davon ausgehen, dass auch die eigenen Kunden versuchen, ihre Liquidität zu sichern und dass es somit zu verzögerten Einzahlungen durch Ausweitung der vertraglichen Zahlungsziele kommt, beziehungsweise dass auch die eigenen Kunden hinsichtlich Stundungen und Verzichte verhandeln werden.

Je nach Kundenportfolio wird man von einer signifikant steigenden Ausfallquote in den Forderungen ausgehen müssen. Ebenso ist zu prüfen, welche Einzahlungen man gegebenenfalls vorziehen kann, indem man Kunden besondere Konditionen einräumt, wenn sie frühzeitig zahlen.

Wesentlich für den CFO ist es darüber hinaus Maßnahmen zur sofortigen Liquiditätsgenerierung im Unternehmen zu analysieren und umzusetzen. Dazu zählen beispielsweise der Investitions- und Ausgabenstopp im Gemeinkostenbereich, ein Abbau im Waren- und Materialbestand, die Realisierung von wesentlichen offenen Forderungen und Nachverhandlungen mit Lieferanten zur Ausweitung der vertraglichen Zahlungsziele.

In aktuellen Corona-Zeiten sind alle Möglichkeiten von staatlichen Unterstützungen, wie Kurzarbeitergeld, Rückholung bereits gezahlter Umsatzsteuerzahlungen, Stundung von zukünftigen Steuer-/Sozialversicherungsbeiträgen zu berücksichtigen, wenn sie sich umsetzen lassen. Verbleibt nach Berücksichtigung aller dieser Punkte eine Liquiditätsunterdeckung, ist zu prüfen, ob und in welcher Höhe diese von den Gesellschaftern oder den Hausbanken gedeckt werden kann.

Sehen sich diese dazu nicht in der Lage, müssen schnellstmöglich Vorbereitungen getroffen werden, um eines der staatlichen Kreditprogramme in Anspruch nehmen zu können.

Liquiditätssicherung und -planung nach Corona

Abschließend sollte man sich aber auch mit der Frage beschäftigen, wie es nach der akuten Corona-Krise weiter gehen wird. Wie entwickeln sich die Märkte und welchen Einfluss hat das auf das Geschäftsmodell des jeweiligen Unternehmens? Alle Stundungen und zusätzlichen Finanzierungen, die jetzt in Anspruch genommen werden, egal ob staatlich abgesichert oder nicht, müssen in den kommenden Jahren nachgeholt bzw. zurückgeführt werden.

Da diese Frage für die meisten Geschäftsmodelle auf Basis der aktuellen Unsicherheiten nur schwer vorherzusehen ist, erstellt man in der Praxis einen sog. “Contingency Plan“. Dabei gilt es mehrere denkbare Szenarien zu planen, um somit auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein.

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